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   KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01   

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https://dejure.org/2002,3985
KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01 (https://dejure.org/2002,3985)
KG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 24 W 279/01 (https://dejure.org/2002,3985)
KG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 24 W 279/01 (https://dejure.org/2002,3985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausschluss für den Ersteigerer für bis zum Zuschlag entstandene Ausbauschäden; Kein Anspruch auf Erfüllung von Altlasten aus dem Wohnungseigentum ; Vereinbarung der Haftungsübernahme durch Teileigentumserwerber in Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 10 II; ; WEG § 21 V Nr. 2; ; ZVG § 56 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 § 21 Abs. 5 Nr. 2; ZVG § 56 S. 2
    Haftung des Ersteigerers für vorhandene Ausbauschäden am ersteigerten Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintritt in Schadenersatzverpflichtungen durch Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1524
  • NZM 2003, 113
  • FGPrax 2002, 204
  • ZMR 2002, 860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
    In diesem Sinne ist bereits entschieden, dass eine durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, grundsätzlich wirksam ist (BGH NJW 1994, 2950 = MDR 1994, 580 = ZMR 1994, 271).
  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
    Allerdings ist ebenfalls entschieden, dass eine durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Teileigentums im Wege der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, gegen § 56 Satz 2 WEG verstößt und damit gemäß § 134 BGB und § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG nichtig ist (BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638 = ZMR 1989, 291 = JR 1988, 205 mit Anmerkung Pick).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
    Den Erwerber in der Zwangsversteigerung trifft weder eine Handlungs- noch eine Zustandshaftung für Schäden am Gemeinschaftseigentum (Senat, NJW-RR 1996, 1102).
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