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KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsausschluss für den Ersteigerer für bis zum Zuschlag entstandene Ausbauschäden; Kein Anspruch auf Erfüllung von Altlasten aus dem Wohnungseigentum ; Vereinbarung der Haftungsübernahme durch Teileigentumserwerber in Teilungserklärung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 2 § 21 Abs. 5 Nr. 2; ZVG § 56 S. 2
Haftung des Ersteigerers für vorhandene Ausbauschäden am ersteigerten Wohnungseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eintritt in Schadenersatzverpflichtungen durch Zuschlag?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 631/99
- LG Berlin, 20.07.2001 - 85 T 435/00
- KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1524
- NZM 2003, 113
- FGPrax 2002, 204
- ZMR 2002, 860
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
In diesem Sinne ist bereits entschieden, dass eine durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, grundsätzlich wirksam ist (BGH NJW 1994, 2950 = MDR 1994, 580 = ZMR 1994, 271). - BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86
Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
Allerdings ist ebenfalls entschieden, dass eine durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Teileigentums im Wege der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, gegen § 56 Satz 2 WEG verstößt und damit gemäß § 134 BGB und § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG nichtig ist (BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638 = ZMR 1989, 291 = JR 1988, 205 mit Anmerkung Pick). - KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der …
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
Den Erwerber in der Zwangsversteigerung trifft weder eine Handlungs- noch eine Zustandshaftung für Schäden am Gemeinschaftseigentum (Senat, NJW-RR 1996, 1102).
- KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag
Die Senatsentscheidungen vom 27. März 1996 (NJW-RR 1996, 1102 = FGPrax 1996, 136 = ZMR 1996, 389) und vom 17. April 2002 (KG FGPrax 2002, 204 = ZMR 2002, 860 = ZWE 2002, 531) stehen dem nicht entgegen.